Ab dem 1. Juli 2025 gibt es in Deutschland eine spürbare Verbesserung für Menschen, die Angehörige zuhause pflegen: Die bisherigen getrennten Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem einheitlichen Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro zusammengeführt.
Das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich:
- Mehr Flexibilität: Angehörige können frei entscheiden, wie sie die Leistungen kombinieren – je nach Entlastungsbedarf und persönlicher Situation.
- Wegfall der Wartezeit: Die bisherige Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein muss, entfällt. Leistungen sind nun sofort ab Feststellung eines Pflegegrads verfügbar.
- Weiterzahlung des Pflegegeldes: Während einer Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 Prozent weitergezahlt – eine wertvolle finanzielle Unterstützung, wenn Pflegepersonen einmal aussetzen müssen.