Unsere Leistungen



Wir bieten Hilfe in der häuslichen Kranken-, Alten- und Behindertenpflege:

 

 

Medizinische Behandlungspflege nach Anordnung des Arztes

Verbandwechsel, 

Blutzuckermessung,

Blutdruckmessung,

Injektionen

Medizinische Einreibungen

Medikamentengabe

 

Pflegeleistungen

Die tägliche Grundpflege sowie Körperhygiene,

Waschen, Baden und Ankleiden.

Zubereiten des Essens,

Aufbereitung von Sondennahrung,

Hilfe beim Essen,

Geschirr abspülen,

Beheizung der Wohnung

Einkaufen

Verhinderungspflege  (§39 SGB XI)

Dieses Angebot richtet sich auch an Pflegepersonen, die zum Beispiel eine Einladung, einen eigenen Termin beim Arzt , einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine wahrnehmen möchten und dafür eine Vertretung brauchen.

Es besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Übernahme der Betreuungsaufgaben für bis zu 28 Tage, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

Unterstützung  im Haushalt

Der erste Hilfebedarf vieler älterer Personen fällt bei alltäglichen Besorgungen, dem Einkauf, dem Wäschewaschen oder der Zubereitung der Mahlzeiten an. Oftmals fällt es am Anfang schwer, solche Hilfe anzunehmen. Wir sind vertraut mit diesen Situationen und entlasten Sie gern, auch mit kleinen Hilfestellungen wie der wöchentlichen Hausordnung, dem täglichen Mittagessen und vielen anderen Aufgaben.

Pflegekontrollbesuche und Pflichtberatung § 37 SGB Xi

Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung und Qualität der häuslichen Pflege. 

Wir helfen Ihnen bei der Qualitätssicherung, beantworten Fragen der Höherstufung (Pflegegrade) und zur Beschaffung von Hilfsmitteln. Gern bieten wir auch Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Die Kosten werden von den Pflegekassen übernommen.


Pflegebedürftige des Pflegerades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abrufen. 
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.


Seit 2017 können Pflegebedürftige, die ambulante Pflegesachleistungen beziehen und ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.