Individuelle Pflegeberatung


Seit 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung – auch dann, wenn beim Erstkontakt noch keine Einstufung in eine Pflegestufe gegeben ist.

 

Die Pflegeberatung richtet sich an pflege-, hilfebedürftige und behinderte Menschen, deren Angehörigen, den weiteren pflegenden Personenkreis, sowie allgemein Ratsuchenden.

 

Wir beantworten Ihnen Fragen zu folgenden Themen:

- kostenlose Pflegeberatung

- Hilfe im Haushalt

- Vertraute Gesichter mit der Bezugspflege

- Hilfe bei Formalitäten

- Beantragen eines Pflegegrades

- Unterstützung bei der Kommunikation mit Kranken- Pflegeversicherungen

- individuelle Anpassung der Pflegeleistungen

Über Ihre Ansprüche sollten Sie sich daher gut beraten lassen. Wo Sie die richtige Beratung finden und welche Ansprüche auf Beratung Sie haben, erfahren Sie auf dieser Seite.