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Rechtsanspruch auf Pflegeberatung

Versicherte, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten oder einen Antrag darauf gestellt haben, haben einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung. Der Anspruch besteht gleichermaßen für Angehörige des Pflegebedürftigen.

 

Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege und Betreuung erhält.
Die Beratung wird  zum Beispiel vom Pflegedienst DHP Häusliche Pflege GmbH durchgeführt. Die Pflegeberatung findet bei den Pflegebedürftigen statt und wird von den Pflegekassen finanziert.

 

Zu den Aufgaben der Pflegeberatung zählen insbesondere: 

  • Die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Begutachtungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
  • Die Klärung von Ansprüchen und das Aufstellen eines Versorgungsplans mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen.
  • Das  Hinwirken auf die Genehmigung und Durchführung des Versorgungsplans, die Koordinierung und Steuerung der erforderlichen Hilfeleistungen sowie die Anpassung der Hilfen, wenn sich der Bedarf verändert hat.