Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflege-versicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.
Pflegegrade und Geldleistung (ambulant), Sachleistung (ambulant), Entlastungsbetrag (ambulant)*
PG 1 - - 125 Euro
PG 2 316 Euro, 689 Euro, 125 Euro
PG 3 545 Euro, 1.298 Euro, 125 Euro
PG 4 728 Euro, 1.612 Euro, 125 Euro
PG 5 901 Euro, 1.995 Euro, 125 Euro
* zweckgebunden
Quelle: Gesundheitsministerium