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Leistungen der Pflegeversicherung

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflege-versicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.

Pflegegrade und Geldleistung (ambulant), Sachleistung (ambulant), Entlastungsbetrag (ambulant)*

PG 1 - - 125 Euro 
PG 2 316 Euro, 689 Euro, 125 Euro 
PG 3 545 Euro, 1.298 Euro, 125 Euro 
PG 4 728 Euro, 1.612 Euro, 125 Euro 
PG 5 901 Euro, 1.995 Euro, 125 Euro

* zweckgebunden

Quelle: Gesundheitsministerium