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Änderungen bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Diese Leistungen werden im Zuge der neuen Pflegereform umbenannt in“ Entlastungsbetrag“. Jeder Pflegebedürftige, der zuhause gepflegt wird hat ab 01.01.2017 einen Anspruch auf 125,- Euro monatlich.

Wird der Anspruch in einem Kalenderjahr nicht bzw. nicht vollständig genutzt, werden die nicht in Anspruch genommenen Beträge auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Werden diese nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch zum 30.06. des Folgejahres.

Für nicht in Anspruch genommene Beträge aus den Jahren 2015 und 2016 wurde jetzt die Möglichkeit der Übertragung einmalig bis zum 31.12.2018 ausgeweitet.

 

Um die Situation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu erleichtern, gibt es diese zusätzliche Entlastungsleistungen. Er ist Bestandteil der häuslichen Pflege, ergänzt also die Leistungen ambulanter Pflege.